05.08.2020

Neuerungen im Bereich Ladeeinrichtungen für Elektromobilität

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Förderung der Elektromobilität in Deutschland beschlossen. Auch die Stadtwerke Gunzenhausen unterstützen diesen Weg zu einer klimafreundlichen Mobilität und leisten ihren Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in unserer Region.

 

Anmeldung beim Netzbetreiber erforderlich

 

Zur Gewährleistung der technischen Voraussetzungen in der Stromnetzinfrastruktur gibt es seit kurzem bei den sog. „Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4100) wichtige Neuerungen im Bereich der Ladeeinrichtungen für Elektromobilität. Ein wichtiger Punkt hierbei ist, dass neue Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, also Elektroladesäulen und Wallboxen, zwingend beim jeweils zuständigen örtlichen Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Das im VDE-AR-N- 4100 Regelwerk im Anhang B 3 enthaltene Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ muss vom ausführenden Elektrofachbetrieb ausgefüllt und beim Netzbetreiber abgegeben werden.

 

Netzverträglichkeit und Netzstabilität

 

Mit diesen neuen Anforderungen zur Meldepflicht werden die technischen Voraussetzungen für eine Integration größerer Stückzahlen von Elektrofahrzeugen in das Niederspannungsnetz geschaffen. So kann sichergestellt werden, dass der Ausbau der Ladeinfrastruktur netzverträglich, also ohne negative Einflüsse auf das Stromnetz der allgemeinen Versorgung, erfolgen kann.

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