Ladeeinrichtungen > 12 kVA

(Zustimmung durch Netzbetreiber notwendig)

Ladeeinrichtungen >12 kVA:

 

  • Müssen zwingend die Voraussetzungen einer Wirkleistungssteuerung nach VDE-AR-N 4100 Kapitel 10.6.4 erfüllen.
  • Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Ladestation oder der Wallbox im Sinne eines separaten Endstromkreises voneinander zu trennen.
  • Die Ladeeinrichtungen sind fest anzuschließen sowie die VDE-AR-N 4100 und Herstellerangaben zu berücksichtigen.
  •  Die Wirkleistungssteuerung wird durch den Einbau eines Rundsteuerempfängers realisiert.
  • Um den Sondertarif „GUN-Mobil Öko“ nutzen zu können muss die Ladeeinrichtung zusätzlich über eine separate Messeinrichtung (Drei-Punkt-Aufnahme) am zentralen Zählerplatz verfügen.
  • Die Stadtwerke Gunzenhausen steuern die Versorgung der Kunden grundsätzlich diskriminierungsfrei.

 

Zur Netzanmeldung der Ladeeinrichtung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Netzanschluss Elektromobilität
  • B.3.Datenblatt
  • Herstellerangaben
  • Lageplan (bei öffentlichen Ladeeinrichtungen)
  • Foto der aktuellen Zähleranlage

Im Anhang finden Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen zum Downloaden.