07.04.2025

Wichtige Änderung zur Meldefrist bei Umzügen ab 06/2025

Wichtige Änderung zur Meldefrist bei Umzügen ab Juni 2025

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Energieversorger, basierend auf dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderungen kann ein Wechsel des Energielieferanten nur noch in die Zukunft erfolgen, rückwirkende Änderungen sind nicht mehr möglich. Die neuen Regelungen wirken sich auch auf die Mitteilungsfristen von Ein- und Auszügen für Strom, Gas und Wasser bei den Stadtwerken Gunzenhausen aus.

 

Was bedeutet das für Sie?

Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- bzw. Auszug mindestens 14 Tage vor der Übergabe des Mietobjekts mit. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.

Rückwirkende An- und Abmeldungen von Energielieferungen für Strom, Gas und Wasser sind ab Juni 2025 grundsätzlich nicht mehr möglich. 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer verspäteten Abmeldung die Verantwortung für sämtliche Kosten des Zeitraums zwischen tatsächlichem Auszug und der Meldung an die Stadtwerke weiterhin vom aktuellen Vertragsnehmer zu tragen sind. Dies gilt auch, wenn der neue Mieter bereits Energie oder Wasser entnommen hat.

 

So können Sie uns Ihren Ein- oder Auszug mitteilen

  • Per E-Mail: vertrieb@swg-gun.de
  • Per Telefon: 09831/8004 -198
  • Per Post: Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, Nürnberger Str. 19/21, 91710 Gunzenhausen
  • Vor Ort: in unserem Kundencenter (Nürnberger Str. 19/21, 91710 Gunzenhausen)  
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