07.10.2022
Info Gasumlagen und MwSt zum 01. Oktober 2022
Ab dem 1. Oktober 2022 verteuern diverse gesetzliche Umlagen die Gaspreise. Nun wurde die sogenannte Gasbeschaffungsumlage kurz vor Inkrafttreten wieder eingestampft. Für Haushalts- und Gewerbekunden wird somit die Mehrbelastung aus allen Gasumlagen ab dem 1. Oktober 2022 bei 0,629 ct/kWh (netto) liegen und nicht bei 3,048 ct/kWh (netto) wie ursprünglich geplant.
Des Weiteren wurde als preisdämpfende Maßnahme beschlossen, die Mehrwertsteuer für Erdgaslieferungen in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 von 19 Prozent auf 7 Prozent zu reduzieren. Die Stadtwerke Gunzenhausen werden diese Anpassungen in der Jahresabrechnung 2022, die im Januar 2023 erstellt wird, entsprechend berücksichtigen.