30.07.2021

Pressemitteilung der Reckenberg-Gruppe: Aufhebung des Abkochgebotes für den Landkreis Roth und Weißenburg-Gunzenhausen

Pressemitteilung der Reckenberg-Gruppe

 

Aufhebung des Abkochgebotes für den Landkreis Roth und Weißenburg-Gunzenhausen

Chlorung des Trinkwassers im Netzbereich der Reckenberg-Gruppe

Das aufgrund der starken Niederschlagsereignisse und der damit verbundenen bakteriologischen Verunreinigung des Trinkwassers erlassene Abkochgebot kann in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern Roth, Weißenburg-Gunzenhausen und Ansbach für die Reckenberg-Gruppe, für die Gnotzheimer Gruppe, für die Pfofelder Gruppe, für die Stadtwerke Gunzenhausen und für das Kommunalunternehmen Bechhofen aufgehoben werden.

Bei der Reckenberg-Gruppe sind hiervon im Landkreis Roth die Gemeinden Abenberg, Georgensgmünd und Spalt betroffen und aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Gemeinden Absberg, Gunzenhausen und Haundorf, welche das Trinkwasser der RBG beziehen.

Weiter vom Abkochgebot befreit sind die von der Gnotzheimer Gruppe versorgten Ortsteile der Gemeinden Dittenheim, Gnotzheim, Gunzenhausen und Heidenheim. Die von der Pfofelder Gruppe versorgten Ortsteile der Gemeinden Alesheim, Dittenheim, Gunzenhausen, Pfofeld und Theilenhofen.

Ebenso die Stadtwerke Gunzenhausen mit ihrem gesamten Netz und das Kommunalunternehmen Markt Bechhofen.

Die eingeleiteten Sofortmaßnahmen zeigen Wirkung. Durch zahlreiche Trinkwasserproben ist belegt, dass in den Trinkwasserverteilnetzen keine Keime mehr festgestellt wurden. Die Wasserversorgungsunternehmen bedanken sich bei allen betroffenen Kunden*innen für das Verständnis und entschuldigen sich für die mit dem Abkochgebot verbundenen Unannehmlichkeiten.

Im Einvernehmen mit den Gesundheitsämtern erfolgt seit Feststellung der Verunreinigung eine Desinfektion des Trinkwassers. Die Einwohner der betroffenen Gebiete wurden bereits vorab über regionale und überregionale Medien informiert. Vorsorglich bleibt die Chlorung mit Chlordioxid am Ausgang des Wasserwerkes weiterhin in Betrieb, bei welcher Restgehalte von maximal 0,2 mg/l Chlordioxid erreicht werden können. Diese Konzentration entspricht den in der strengen Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerten und ist nicht gesundheitsschädlich. Für Aquarien ist das gechlorte Wasser ungeeignet. Durch die Durchmischung im Netz kann es jedoch in den verschiedenen Druckzonen zu unterschiedlichen Chlorgehalten kommen. Eine genaue Bestimmung ist mittels Teststreifen möglich.

Für die von der Reckenberg-Gruppe versorgten Gemeinden im Landkreis Ansbach gilt weiterhin das Abkochgebot.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Reckenberg-Gruppe unter 09831-6781 0 wenden.

Gunzenhausen, 29.07.2021

Christof Lautner

Werkleiter

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