Fundsachen

 

In unserer Einrichtung aufgefundene Gegenstände werden gemäß den geltenden Bestimmungen ordnungsgemäß verwahrt.

Fundgegenstände werden grundsätzlich für die Dauer von drei Monaten, Wertgegenstände (z. B. Schmuck, elektronische Geräte, Geldbörsen) für sechs Monate aufbewahrt oder an das zuständige Fundamt übergeben.

Von dieser Aufbewahrungsfrist ausgenommen sind Fundsachen mit deutlichen Abnutzungs- oder Gebrauchsspuren (z. B. Bademode, Handtücher, Taucherbrillen, usw.). Diese werden ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und ohne Gewähr auf Kulanz für einen begrenzten Zeitraum aufbewahrt.

Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist werden nicht abgeholte Gegenstände einer gemeinnützigen Einrichtung zugeführt.

Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden durch das Personal geöffnet. Der darin befindliche Inhalt wird als Fundsache behandelt und entsprechend den oben genannten Regelungen verwahrt.

Anfragen zu verlorenen Gegenständen können per E-Mail an juramare@swg-gun.de oder telefonisch montags bis donnerstags vormittags unter der Rufnummer 09831 / 8004842 gestellt werden.

Wir bitten um Verständnis, dass eine Herausgabe nur gegen genaue Beschreibung des Gegenstandes und gegebenenfalls Nachweis des Eigentums erfolgen kann.