Installationsinformationen / Unterlagen

-  bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf

    von der Ladestation oder der Wallbox im Sinne eines separaten Endstromkreises

    voneinander zu trennen

 

-  die Ladeeinrichtungen sind fest anzuschließen sowie die VDE-AR-N 4100 und

    Herstellerangaben zu berücksichtigen

 

-  bei einem einphasigen Betrieb (<4,6 kVA) ist die Ladeeinrichtung auf der Außenleiterphase

    mit der höchsten Spannung anzuschließen und zu betreiben

 

-  um den Sondertarif „GUN-Mobil Öko“ nutzen zu können, muss die Ladeeinrichtung steuerbar

    sein und am zentralen Zählerplatz über eine separate Messeinrichtung (Drei-Punkt-Aufnahme)

    verfügen

 

-  die Freigabe und Steuerung zum Betrieb der Ladeeinrichtung wird über einen

    Rundsteuerempfänger geregelt (In Verbindung mit dem Sondertarif „GUN-Mobil Öko“)

 

-  die Stadtwerke Gunzenhausen steuern die Versorgung der Kunden grundsätzlich

    diskriminierungsfrei

 

-  ab den 01.01.2024 ist der Netzbetreiber verpflichtet Verbraucher ab einer Leistung von 4,2 kW

    gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu reduzieren, insbesondere wenn die

    Netzsicherheit gefährdet ist.

 

Bitte beachten Sie hierbei unsere Hinweise für die Installation von

steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG:

https://www.swg-gun.de/Netze/Strom/Downloads-Formulare

 

 

Im Anhang finden Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen zum Downloaden.