Installationsinformationen / Unterlagen
- bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf
von der Ladestation oder der Wallbox im Sinne eines separaten Endstromkreises
voneinander zu trennen
- die Ladeeinrichtungen sind fest anzuschließen sowie die VDE-AR-N 4100 und
Herstellerangaben zu berücksichtigen
- bei einem einphasigen Betrieb (<4,6 kVA) ist die Ladeeinrichtung auf der Außenleiterphase
mit der höchsten Spannung anzuschließen und zu betreiben
- um den Sondertarif „GUN-Mobil Öko“ nutzen zu können, muss die Ladeeinrichtung steuerbar
sein und am zentralen Zählerplatz über eine separate Messeinrichtung (Drei-Punkt-Aufnahme)
verfügen
- die Freigabe und Steuerung zum Betrieb der Ladeeinrichtung wird über einen
Rundsteuerempfänger geregelt (In Verbindung mit dem Sondertarif „GUN-Mobil Öko“)
- die Stadtwerke Gunzenhausen steuern die Versorgung der Kunden grundsätzlich
diskriminierungsfrei
- ab den 01.01.2024 ist der Netzbetreiber verpflichtet Verbraucher ab einer Leistung von 4,2 kW
gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zu reduzieren, insbesondere wenn die
Netzsicherheit gefährdet ist.
Bitte beachten Sie hierbei unsere Hinweise für die Installation von
steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG:
https://www.swg-gun.de/Netze/Strom/Downloads-Formulare
Im Anhang finden Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen zum Downloaden.