Strom
Seit Inkrafttreten der Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes im April 1998 kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen. Der Transport der elektrischen Energie erfolgt wie bisher über das bestehende Netz.
Die Stadtwerke Gunzenhausen GmbH (SWG) garantiert allen Kunden für die Nutzung ihres Netzes die Abwicklung nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien.
Anhand unserer Preisblätter können Sie das für Sie relevante Netznutzungsentgelt leicht ermitteln.
Die veröffentlichten Daten zur Netznutzung dienen lediglich zur Information. Im Falle der Netznutzung gilt ausschließlich die Preisregelung, die schriftlich vom Netzbetreiber vorgelegt wird.
» Netzgebiet
Hier wird das Netzgebiet für die Stromversorung beschrieben.
» Grundversorgung
Nachfolgend können Sie die Preisblätter für die Grundversorgung mit Strom als PDF Datei herunterladen.
» Veröffentlichungen
Nachfolgend finden Sie alle Veröffentlichungen der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, die dem Gesetz nach veröffentlichungspflichtig sind und den Netzzugang anderer Anbieter ermöglichen sollen.
» Verträge
Nachfolgend werden Anschlussnutzungsvertrag, Netznutzungsvertrag, Lieferantenrahmenvertrag, Messstellen und Messrahmenvertrag, Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung, veröffentlicht. Außerdem stellen wir die Vereinbarung für den elektrionischen Datenaustausch sowie Baukostenzuschuss und allgemeine Informationen zur Verfügung.
» Elektromobilität
Willkommen in der Elektromobilität