Elektromobilität
Willkommen in der Elektromobilität
Mit Ihren Stadtwerken Gunzenhausen sind Sie immer elektromobil: Wir fördern Ihr Vorhaben und bieten Ihnen einen Sondertarif zum Laden Ihres E-Autos.
Sie haben sich ein E-Fahrzeug gekauft oder denken über die Anschaffung nach? Dann ist die richtige Ladestation Ihr nächster Schritt, um Ihr E-Fahrzeug schnell und einfach laden zu können. Sie können selbst entscheiden, welche Funktion Ihre neue Ladestation haben soll, indem Sie einen qualifizierten Fachhandwerker aus der Region beauftragen, der Sie bei der Auswahl der passenden Ladeinfrastruktur berät. Mit Ihrer eigenen Ladestation können Sie Ihr Elektrofahrzeug dann in Zukunft auch zu Hause laden. Dabei müssen Sie zwei wichtige Punkte beachten:
1. Ladeeinrichtung ist Expertensache
Nur ein qualifizierter Elektroinstallateur, welcher in einem Installateur-Verzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, darf eine Ladeeinrichtung installieren. Der Elektroinstallateur kann die Strominstallation bei Ihnen zu Hause beurteilen und kennt die geltenden Vorschriften. Daher kann er beurteilen, ob Anpassungen in Ihrer Elektroinstallation notwendig sind und den Anschluss Ihrer Ladeeinrichtung richtig dimensionieren. So lassen sich Überlastungen in der Elektroinstallation vermeiden.
2. Ladeeinrichtungen sind anmeldepflichtig
Elektromobilität wächst. Damit alle Bürger und Unternehmen in Gunzenhausen auch künftig sicher und zuverlässig mit Strom versorgt werden können, müssen Ladeeinrichtungen und deren Anschluss für Elektrofahrzeuge stets angemeldet werden.
Bei Ladeeinrichtungen größer 12 kVA ist der Anschluss zusätzlich zustimmungspflichtig und muss bereits bei der Planung von Ihrem Elektroinstallateur bei den Stadtwerken angefragt werden (Netzanschlussanfrage mittels Anmeldeformular). Gerne können sie bei der Suche nach einem Elektroinstallateur unser Installateur-Verzeichnis nutzen.
Sollen mehrere Ladeeinrichtungen an einem Netzverknüpfungspunkt (Hausanschluss) angeschlossen werden, deren Summenladeleistung 12kVA übersteigt, so sind die Vorgaben für Ladeeinrichtungen größer 12kVA zu beachten.
3. Lademanagement
Um die sichere Energielieferung in Zukunft gewährleisten zu können, ist Grundsätzlich ein Lademanagement Anzuwenden wenn mehr als 2 Ladepunkte an einem Netzverknüpfungspunkt (Hausanschluss) betrieben werden.
(Zustimmung durch Netzbetreiber notwendig)