Ladeeinrichtungen <= 12 kVA
Ladeeinrichtungen <= 12 KVA:
- Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Ladestation oder der Wallbox im Sinne eines separaten Endstromkreises voneinander zu trennen.
- Die Ladeeinrichtungen sind fest anzuschließen sowie die VDE-AR-N 4100 und Herstellerangaben zu berücksichtigen.
- Bei einem einphasigen Betrieb (<4,6 kVA) ist die Ladeeinrichtung auf der Außenleiterphase mit der höchsten Spannung anzuschließen und zu betreiben.
- Um den Sondertarif „GUN-Mobil Öko“ nutzen zu können, muss die Ladeeinrichtung steuerbar sein und am zentralen Zählerplatz über eine separate Messeinrichtung (Drei-Punkt-Aufnahme) verfügen. Die Freigabe und Steuerung zum Betrieb der Ladeeinrichtung wird über einen Rundsteuerempfänger geregelt.
- Die Stadtwerke Gunzenhausen steuern die Versorgung der Kunden grundsätzlich diskriminierungsfrei.
Zur Netzanmeldung der Ladeeinrichtung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Netzanschluss Elektromobilität
- B.3.Datenblatt
- Herstellerangaben
- Lageplan (bei öffentlichen Ladeeinrichtungen)
- Foto der aktuellen Zähleranlage
Im Anhang finden Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen zum Downloaden.