Ladeeinrichtungen > 12 kVA
(Zustimmung durch Netzbetreiber notwendig)
Ladeeinrichtungen >12 kVA:
- Müssen zwingend die Voraussetzungen einer Wirkleistungssteuerung nach VDE-AR-N 4100 Kapitel 10.6.4 erfüllen.
- Bei einem gemeinsamen Stromkreisverteiler sind die Stromkreise für den Allgemeinbedarf von der Ladestation oder der Wallbox im Sinne eines separaten Endstromkreises voneinander zu trennen.
- Die Ladeeinrichtungen sind fest anzuschließen sowie die VDE-AR-N 4100 und Herstellerangaben zu berücksichtigen.
- Die Wirkleistungssteuerung wird durch den Einbau eines Rundsteuerempfängers realisiert.
- Um den Sondertarif „GUN-Mobil Öko“ nutzen zu können muss die Ladeeinrichtung zusätzlich über eine separate Messeinrichtung (Drei-Punkt-Aufnahme) am zentralen Zählerplatz verfügen.
- Die Stadtwerke Gunzenhausen steuern die Versorgung der Kunden grundsätzlich diskriminierungsfrei.
Zur Netzanmeldung der Ladeeinrichtung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Netzanschluss Elektromobilität
- B.3.Datenblatt
- Herstellerangaben
- Lageplan (bei öffentlichen Ladeeinrichtungen)
- Foto der aktuellen Zähleranlage
Im Anhang finden Sie außerdem alle notwendigen Unterlagen zum Downloaden.