BfEE
Bundesstelle für Energieeffizienz
Zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland gibt die Richtlinie der Europäischen Union über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG) vor, dass in jedem Mitgliedstaat eine oder mehrere Stellen benannt werden, die die Gesamtverantwortung für die Aufsicht über die Erreichung der in der Richtlinie festgelegten Ziele tragen.